Transparenz
Kennzeichnung KI-generierter Bilder
Die auf dieser Website gezeigten Fotos von Inseln, Landschaften, Gebäuden und Personen sind vollständig mit generativer KI erzeugt. Sie bilden keine realen Objekte ab. Die Kennzeichnung folgt Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) und dem EU-Verhaltenskodex zur Transparenz von KI-generierten Inhalten.
Offizielles EU-Icon „Fully AI-Generated“
Das Icon stammt aus Anhang I des Verhaltenskodex der Kommission zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte. Es darf frei verwendet werden. Die Nutzung ersetzt nicht die gesetzliche Offenlegungspflicht — sie macht sie erkennbar.
Was wir kennzeichnen
Als Betreiber (Deployer) kennzeichnen wir Bildinhalte, die reale Orte, Objekte oder Personen täuschend echt wiedergeben können (Deepfake im Sinne von Art. 50 Abs. 4 KI-VO). Das betrifft die Insel-, Regionen-, Hero- und Blog-Abbildungen auf dieser Seite. Es handelt sich um vollständig KI-erzeugte Bilder ohne menschlich aufgenommenes Ausgangsfoto.
Wie die Kennzeichnung aussieht
- Sichtbares EU-Icon „AI GENERATED“ auf dem Bild, spätestens beim ersten Anzeigen.
- Dasselbe Icon ist in die Bilddatei eingebrannt, damit es beim Speichern oder Weitergeben erhalten bleibt.
- Maschinenlesbare Herkunft in den PNG-Metadaten (IPTC DigitalSourceType: trainedAlgorithmicMedia, XMP).
- Hinweis im Alternativtext der Bilder und in dieser Infoseite als zweite Informationsebene.
Fiktive Demo-Inhalte
Insel1.com ist eine nicht-kommerzielle Demo. Alle Inseln, Preise und Angebote sind frei erfunden. Soweit die Bilder Teil eines erkennbar fiktiven bzw. illustrativen Werks sind, beschränkt Art. 50 Abs. 4 KI-VO die Pflicht auf eine angemessene Offenlegung, die die Darstellung nicht beeinträchtigt. Die Eck-Kennzeichnung und diese Seite erfüllen das.
Texte
Ratgeber- und Blogtexte dieser Demo-Website unterliegen menschlicher redaktioneller Kontrolle. Für KI-erzeugten Text, der die Öffentlichkeit über Vorgänge von öffentlichem Interesse informieren soll und keine redaktionelle Verantwortung hat, gilt Art. 50 Abs. 4 KI-VO gesondert. Das ist hier nicht der Fall.
Rechtsgrundlagen
- Art. 50 Abs. 4 und 5 der Verordnung (EU) 2024/1689 (Transparenzpflichten für Betreiber)
- Verhaltenskodex der Kommission zur Transparenz KI-generierter Inhalte (Abschnitt 2, Deployer)
- Offizielle EU-Icons zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte (Juni 2026)
Weiterführend: EU-Icons zur Kennzeichnung und Verhaltenskodex.